Kinderarztpraxis         Dres.Schneider-Selke -Bock 
 
Kinderkardiologie und Sonografie

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM 

Vorsorge – Diagnostik – Therapie und Beratung sowie kontinuierliche Weiterversorgung und Betreuung im Sinne einer ersten Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen und Problemen. 

Dabei bieten wir Ihnen neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung apparativ folgende Untersuchungen an:

  • Ultraschall
  • EKG/Ergometrie
  • Langzeit EKG und Blutdruckmessungen
  • Lungenfunktionstest
  • Urin- und Blutuntersuchungen                                    
  • Abstrichdiagnostik (Nase und Rachen, Wunden, Mundschleimhaut u.a.)

 

Im Rahmen unserer medizinischen Verpflichtung leiten wir Sie, wenn nötig, an Spezialisten, Kliniken, Rehazentren und weiteren Therapieoptionen wie z. B. Kur weiter.



 

Was können wir für Sie tun?  




Kinderärztlich • sämtliche Akuterkrankungen • Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, ggf. in Zusammenarbeit      mit entsprechenden Spezialpraxen oder -ambulanzen

• alle Impfungen (nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission + ggf. Zusatz-Impfungen)  

• Vorsorgeuntersuchungen U1-U9, J1 (Kassenleistung für alle) • Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 (individuell nach Kasse erstattungsfähig)  

• Teilnahme an  den Programmen „AOK Junior“ und „Barmer – GEK für Kinder und Jugendliche“

• Seh-, Farbseh- und Hörtest  

• sämtliche Laborleistungen inklusive ggf. notwendiger             Allergiediagnostik.   

-Kinderkardiologisch • Betreuung aller kinderkardiologischen Krankheitsbilder • 12-Kanal-EKG  

• Transkutane Sauerstoffsättigungsmessung • Echokardiographie • Langzeit-EKG • Langzeit-Blutdruck                                       

Vorsorgeuntersuchungen
     • Die Vorsorgetermine /Ultraschalltermine /Gesprächstermine sind ausschließlich Patienten mit Termin (Vorsorge/Impfungen/lange Gespräche) vorbehalten. Keiner soll Gesund zu einer  Vorsorgeuntersuchung kommen und mit Windpocken wieder nach Hause gehen. Für alle Akutpatienten sind in dieser Zeit telefonische Terminvereinbarungen möglich. • Rufen Sie bitte mindestens 4-6 Wochen vor einer geplanten Vorsorgeuntersuchung zur Terminvereinbarung an und bringen Sie Vorsorgeheft („U-Heft“), ggf. inklusive Erinnerungsschreiben vom Gesundheitsamt, Impfausweis und Krankenkassenkarte mit. Bei dem Vorsorgetermin haben Sie Gelegenheit in ruhiger Atmosphäre alle Fragen loszuwerden, praktisch ist meist ein kleiner Merkzettel mit allen Problemen. Bitte bringen sie zu allen Vorstellungen ein Tuch oder eine Decke als Unterlage für ihr Kind mit. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig Termine für die Vorsorgeuntersuchungen! Diese finden in der Regel außerhalb der Sprechstundenzeiten statt. Die möglichen Untersuchungszeiträume sind genau festgelegt: außerhalb dieser Zeiten sind keine Vorsorgeuntersuchungen statthaft! U1: unmittelbar nach der Geburt U2: 3. - 10. Lebenstag ( 3.- 14. LT) U3: 4.- 6. Lebenswoche ( 3.- 8.LVV) U4: 3. - 4. Lebensmonat     ( 2. - 4 1/2 LM) U5: 6. - 7. Lebensmonat ( 5. - 8. LM) U6: 10. - 12. Lebensmonat (    9. - 13. LM) U7: 21.-24. Lebensmonat (20.-27. LM) U7a: 35. - 36. Lebensmonat (34. - 38. LM) U8: 43.-48. Lebensmonat (43.-50. LM) U9: 60.-64. Lebensmonat (58.-66. LM)  U10: 7-8 Jahre U11 :9-10 Jahre J 1: vollendetes 13. -  vollendetes 14. Lebensjahr (12 - 15 Jahre)  J2 :16-17 Jahre . Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus noch  weitere Vorsorgeuntersuchungen,z.T. im Rahmen ihre Kinder-u.Jugendprogramme an (z.B. BarmerGEK, AOK,KKH,TK ua.) U10: 7-8 Jahre U11: 9-10 Jahre J2: 17-18 Jahre 


Ultraschall

Mit unserem hochmodernen Ultraschallfarbdopplergerät Vivid T8 können wir sämtliche Organe des kindlichen Körpers untersuchen (einschließlich Schädel und Gelenke).

 Kinderkardiologie - Einige Informationen             

Neben der allgemeinpädiatrischen gibt es eine spezielle kinderkardiologische Sprechstunde. Die Herzuntersuchungen finden außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wir sind auf die Vorlage eines, für das jeweilige Quartal, aktuellen Überweisungsscheines angewiesen. Bringen Sie bitte zum Termin den Überweisungsschein, die   Krankenkassenkarte und alle ggf. vorliegenden früheren kinderkardiologischen Befunde mit (diese auch sehr gern vorher per Fax zusenden). Planen Sie ca. 45 Minuten für alle Untersuchungen und  Gespräche ein. Für die Echokardiographische Untersuchung ist es bei Säuglingen oder jungen Kleinkindern häufig empfehlenswert, wenn Sie eine Flasche, das Lieblingskuscheltier oder ein Spielzeug dabei haben.  

    Labor/Blutentnahmen

    • Blutentnahmen werden, wenn planbar, immer gleich morgens 8 Uhr durchgeführt, um sie dem Laborfahrer pünktlich mitgeben zu können. Alle auffälligen Befunde werden mit Ihnen telefonisch besprochen. 

    Impfungen bei Kindern sichern Leben

    Eine Impfung kann Leben retten. Durch Impfungen sind in den vergangenen Jahrzehnten viele Krankheiten zurückgedrängt oder praktisch ausgerottet worden. Trotzdem lehnen es einige Eltern ab, ihre    Kinder impfen zu lassen. Da es keinen Impfzwang gibt, müssen die Eltern die Entscheidung für oder gegen eine Impfung in Absprache mit dem Kinderarzt treffen.  

    Was ist eine Impfung?

  • Ein Impfstoff besteht aus abgetöteten, abgeschwächten oder veränderten Teilen des jeweiligen Krankheitserregers. Er wird meistens in einen Muskel oder in das Unterhautfettgewebe gespritzt.    Das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff, indem es Antikörper gegen den Erreger bildet. Kommt es später zu einer Infektion mit dem echten Krankheitserreger, kann das körpereigene Abwehrsystem    ihn mit den gebildeten Antikörpern bekämpfen und die Krankheit verhindern.    
  • Vor allem Kinder profitieren von Impfungen, da ihr Immunsystem noch nicht so entwickelt ist wie das eines Erwachsenen. So entsteht ein Schutz vor vielen Erkrankungen, die besonders für    Kindern auch einmal mit Komplikationen verlaufen können. Außerdem wird so ein zum Teil jahrzehntelanger Impfschutz aufgebaut.    

    Vor was schützen Impfungen?

    Eine Impfung schützt vor einer Infektion mit einem oder mehreren Erregern. Dadurch verhindert sie nicht nur, dass man selbst erkrankt, sondern auch, dass man den Erreger weiterträgt und andere    ansteckt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut in Berlin gibt für Deutschland regelmäßig die nationalen und offiziellen Impfempfehlungen heraus. Sie empfiehlt, Kinder gegen  folgende Krankheiten impfen zu lassen:


Rotaviren : häufiger Erreger von Durchfall im Säuglings-und Kleinkindalter.Es handelt sich um eine Schluckimpfung mit einem Lebendimpfstoff.Ab 6.Woche 2 -3 Schluckimpfungen im Abstand von 4 Wochen.Muss bis 4-6 Lebensmonat abgeschlossen sein! Nicht bei bekanntem Immundefekt(Abwehrschwäche). Nebenwirkung:möglicherweise sehr selten Darmverdickung- und -verschluß, welcher sich durch anhaltendes Erbrechen äußert.Dann sofort zum Arzt oder in die Klinik gehen. 

  •         Diphtherie: Durch eine Halsentzündung mit Krupp-Husten und blockierten Atemwegen kommt es zum Erstickungstod. Durch die Impfung ist diese Erkrankung heute selten.    
  •         Wundstarrkrampf (Tetanus): Die Krankheit kann schwerwiegende Nervenlähmungen verursachen. Noch heute stirbt einer von vier Tetanuskranken, wenn er nicht geimpft ist.    
  •         Keuchhusten (Pertussis): In jüngster Zeit häufen sich die Keuchhusten-Fälle, sodass die Impfkommission Auffrischungsimpfungen empfiehlt.    
  •         Kinderlähmung (Poliomyelitis oder kurz: Polio): Durch Entzündung der Hirnhäute kann es zu Lähmungserscheinungen kommen. Auch bei Menschen, die eine Kinderlähmung scheinbar gesund        überstanden haben, kann nach Jahrzehnten noch eine Lähmung auftreten.    
  •         Hepatitis B: Es kann zu einer chronischen Leberentzündung kommen, bei der die Leber allmählich zerstört wird.    
  •         Hämophilus influenzae B: Eine Kehldeckelentzündung, die durch diesen Erreger hervorgerufen wird, entwickelte sich früher sehr plötzlich und führte in bis zu fünf Prozent der Fälle zum        Tod durch Ersticken.    
  •         Pneumokokken: Die Bakterien können gerade bei Kleinkindern und älteren Menschen gefährliche Lungen- und Hirnhautentzündungen hervorrufen.    

Gegen diese Krankheiten wird meist im zweiten, dritten und vierten Lebensmonat und mit etwa einem Jahr ein Impfstoff verabreicht. Es gibt Kombinationen mit bis zu sechs Impfstoffen in einer Spritze. Der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sollte zur Einschulung und vor dem 18. Geburtstag aufgefrischt werden, dann zusammen mit einer weiteren Polio-Impfung. Ist als    Kind keine Impfung gegen Hepatitis B erfolgt, so wird die Grundimmunisierung ab dem 9. Lebensjahr empfohlen.

  • Masern: Immer wieder kommt es in Deutschland durch nicht geimpfte Kinder zu Masern-Epidemien. Der Erreger kann Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder eine Entzündung des Gehirns verursachen.    Mumps: Die gefährlichste Komplikation ist die Unfruchtbarkeit.  Röteln: Die Symptome ähneln denen einer schweren Grippe, zusätzlich bildet sich ein Ausschlag. Gefährdet sind Schwangere: Durch die Infektion kann es beim Kind zu schweren        Entwicklungsverzögerungen, Herzfehlern, Taubheit oder Tod kommen.     Windpocken (Varizellen): Bei Schwangeren oder Frühgeborenen sind Windpocken eine lebensbedrohliche Krankheit. Im späteren Lebensalter kann die Windpockenerkrankung in Form einer  Gürtelrose wieder aufflammen.   Gegen Mumps, Masern und Röteln (kurz: MMR) muss ab dem zweiten Lebensjahr im Abstand von mindestens einem Monat, oft einem halben Jahr, zweimal geimpft werden. Gegen Windpocken wird zusammen mit    MMR geimpft. Es gibt MMR oder MMR-Varizellen-Kombinationsimpfstoffe.

Meningokokken: Gegen Meningokokken Typ C, einen Erreger der Hirnhautentzündung, wird im zweiten und dritten Lebensjahr geimpft. 

  •  Meningokokken Typ B: hier gibt es  ebenfalls eine  Impfung ,die jenach Alter ihres Kindes mehrfach erfolgen muss. Dieser Typ ist der häufigste in Deutschland und kann zu schwerer Erkrankung,Tod   oder Behinderung führen. Die Kostenübenahme klären sie bitte mit Ihrer Kasse.    
  •  Gebärmutterhalskrebs (Humanes Papilloma-Virus, HPV): Dieses Virus verursacht Veränderungen am Gebärmutterhals, die Jahre später zum Gebärmutterhalskrebs entarten können. Mädchen und  Jungen sollten vor dem ersten Geschlechtsverkehr ab 9-14 Jahren 2x ,> 14 Jahren dreimal  geimpft werden. Die Krankenkassen übernehmen bis 18 Jahren die Kosten der Impfungen, darüber hinaus müsste man erfragen ob die Kosten auch nachträglich erstattet werden . .  

    Nebenwirkungen

  • Am häufigsten und typisch für jede Art von Impfung sind folgende Nebenwirkungen:    
  • Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Stelle des Einstichs            
  • Fieber, Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit und Schläfrigkeit oder auch Reizbarkeit            
  • Häufig kommt es auch zu  :Unruhe, ungewöhnlichem Schreien des Kindes            
  • Symptomen einer Erkältung wie Husten, laufende Nase,  Hautausschlag  ;Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen oder Verstopfung            
  •  Selten kommt es zu      

      allergischen Reaktionen mit Hautausschlag            

  • Fieberkrämpfen oder            
  • neurologischen Symptomen            

    Sind Impfungen gefährlich?

  • Einige Menschen lehnen Impfungen ab – eine wissenschaftliche Begründung dafür gibt es aber nicht. Wie jede medizinische Maßnahme kann auch eine Impfung zu Nebenwirkungen führen. Die eigentliche Erkrankung kann aber noch schwerer Verlaufen.    
  • Wenn der Impfstoff noch lebende Erreger enthält, kann das in sehr seltenen Fällen auch die Erkrankung selbst auslösen, dann kann es tatsächlich Spätschäden geben.    
  • Für die Behauptung, dass eine Impfung auch andere Erkrankungen verursachen kann (zum Beispiel Allergien, Multiple Sklerose, etc.), fehlt der wissenschaftliche Beweis.    
  • Allgemein übertrifft der Nutzen der Impfung den möglichen Schaden bei weitem – in anderen Fällen würde die Impfung nicht empfohlen.    

Wer seine Kinder impfen lässt, schützt sie damit vor Krankheiten, die sonst zu schweren Folgeschäden bis hin zum Tod führen könnten. Ob Sie Ihr Kind gegen einen bestimmten Erreger impfen  lassen, entscheiden Sie am besten zusammen mit Ihrem Kinderarzt.

Im Notfall....

Liebe Patienten,

hier finden Sie die wichtigsten Notrufnummern sowie einige wichtige Tipps im Umgang mit einer Notfallmeldung. Wir empfehlen, die Notrufnummern in der Nähe des Telefons bereitzuhalten. So haben Sie sie in einer möglichen Notsituation gleich griffbereit.                           Was ist im Notfall zu tun?

Im Notfall rufen Sie sofort Ihren Hausarzt oder Ihren behandelnden Arzt an. Ist Ihr Arzt/Ihre Ärztin in den sprechstundenfreien Zeiten nicht persönlich erreichbar, erfahren Sie über den Anrufbeantworter der Praxis die Rufnummer, unter der Sie Hilfe erhalten. Bitte hören Sie die Ansage bis zum Ende ab und notieren Sie die angegebene Rufnummer.

 Zu bestimmten Zeiten - an Wochenenden, Feiertagen und an Mittwochnachmittagen - wird Ihr Arzt durch den zentralen ärztlichen Notfalldienst vertreten. In der Regel ist der ärztliche    Notfalldienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 1 92 92 zu erreichen. Trifft dies für Ihre Stadt oder Gemeinde nicht zu, werden die diensthabenden Ärzte in der lokalen Tagespresse    genannt. Ihr Hausarzt gibt Ihnen gern nähere Informationen.
 Die Anrufbeantworter in allen Praxen weisen auf die richtige Telefonnummer hin. Bei unmittelbarer Lebensgefahr oder schweren Unfällen rufen Sie die Notrufnummer des Rettungsdienstes 112 an.

 In Berlin betreibt die KV Kinderärztliche Notfallstellen (Tel.31 00 31). Für Spandau wäre die nächste im DRK-Klinikum Westend (Tel.3035 44 90). Das Waldkrankenhaus Spandau hat ebenfalls eine    Notfallambulanz (Tel. 3702 28 28) ).

Wichtige Notrufnummern

    Notarzt, Feuerwehr: 112

    Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 (bundesweit)
    Polizei: 110

Vergiftungs-Informationszentrale
    Zentrale Beratungsstelle Berlin
    Tel.: 030 - 19240 (Tag und Nacht, insbesondere für Kindernotfälle)
    Bei Verdacht auf eine akute Vergiftung muss in jedem Fall eine Rettungsstelle verständigt werden. Die bundesweit gültige Telefonnummer lautet 112. Wichtige Verhaltensregeln - Wie melden Sie einen Notfall?

    Bitte ruhig bleiben und den Notfall möglichst konzentriert und nach folgendem Schema melden:

  •  Wer? Nennen Sie bitte Ihren eigenen Namen und Ihre Telefonnummer. Wo? Geben Sie bitte Ihre Adresse (Ort, Straße, Hausnummer) und - wenn nötig - eine Wegbeschreibung mit markanten Punkten an. Was? Schildern Sie, was passiert ist! Welches Krankheitsbild ist zu erkennen (Bewusstlosigkeit, starke Schmerzen, Kreislaufschwankungen, Verbrennung oder dergleichen)?  Wann? Teilen Sie bitte mit, wann der Notfall eingetreten ist.    
  •  Wichtig: Das Finden erleichtern Dem Arzt das Auffinden des Hauses, der Wohnung oder der Unfallstelle erleichtern  insbesondere bei Nacht (z. B. Einweisen, Beleuchten der Hausnummer oder ähnliches).

Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?

  • Lassen Sie den Patienten nicht allein. Verändert sich sein Zustand erheblich, wird er z.B. bewusstlos, melden Sie dies erneut der Einsatzzentrale. Legen Sie die Medikamente bereit, die der Patient bisher regelmäßig einnimmt. Sie erleichtern damit dem Arzt den Therapiebeginn. Bewahren Sie Ruhe, betreuen Sie den Patienten.    Patienten, die bereits schwere gesundheitliche Schäden aufweisen, können schnell zum Notfallpatienten werden. Informieren Sie sich beim behandelnden Arzt über individuelle Hilfe im Notfall, die Sie leisten können, bis der ärztliche Notfalldienst eintrifft.    

Allgemeiner Hinweis: Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der in jeder Stadt von den großen Hilfsorganisationen angeboten wird. Sie lernen, kompetent zu helfen und können so zum    Lebensretter werden.



Aktuelle Reglungen in der Infektzeit !
Sie kommen nur noch in die  Praxis hinein, wenn Sie pünktlich zu Ihrem zuvor telefonisch verabredeten Terminen erscheinen
Kinder sollten maximal von einer gesunden Person begleitet werden!
Wir bitten Sie, die Praxis nur  noch mit FFP2 - Mund-Nasenschutz zu betreten! (Erklärung: unsere Praxis wird auch von Patienten mit unterdrücktem Immunsystem betreten, diese müssen wir schützen!

Bitte  informieren Sie uns telefonisch, oder per E-mail,wenn bei einer Kontaktperson /  Familienmitglied ein Corona-Test positiv ist oder Sie einen Verdacht  haben.
Bitte  beachten Sie die Abstandsregel: 1,5 m zur nächsten Person.
Bitte halten Sie sich in der Praxis an die Aufforderungen des Personals.
Wenn das Wartezimmer zu voll ist,müssen wir sie bitten draußen zu warten! Bitte entsprechend warm kleiden!  Auch müssen wir öfter LÜFTEN, sodaß es in der Praxis kälter sein kann,als gewohnt! ))